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Fond abstrait ondulé

Reglement des 
SWISS DIGITAL HR AWARD

Teilnahmebedingungen uND
Reglement des Swiss Digital HR Award

Artikel 1. Gegenstand

Der Preis wird vom Verein "Prix RH Numérique Suisse", die auch Eigentümerin des Namens "Prix RH Numérique Suisse" ist, geschaffen und organisiert. Mit dem Preis werden Projekte von öffentlichen und privaten Teams und Organisationen ausgezeichnet, die sich in eigenem Namen beworben haben, um eine Maßnahme im Rahmen der digitalen Transformation ihrer Organisation zu initiieren, zu entwickeln oder durchzuführen.

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Artikel 2. Teilnehmer

Der Preis betrifft alle öffentlichen und privaten Unternehmen und Organisationen, die über eine in der Schweiz ansässige Personalabteilung verfügen.

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Artikel 3. Modalitäten der Teilnahme

Die Bewerbung um den Preis steht allen in Artikel 2 beschriebenen öffentlichen und privaten Unternehmen und Organisationen offen, die ein Bewerbungsdossier eingereicht haben. Mit der Bewerbung werden die vorliegenden Regeln akzeptiert. Wenn es die Umstände erfordern, behält sich der Verein "Prix RH Numérique" jedoch das Recht vor, diesen Prozess sowie die damit verbundenen Modalitäten zu ändern, zu verschieben oder zu annullieren, ohne dass sie dafür haftbar gemacht werden kann. Die Teilnahme ist kostenpflichtig in Höhe von 600 CHF, wodurch die Anmelde- und Dossierkosten sowie die Unterstützung für die Workshops gedeckt sind; die Kosten sind zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbung per Banküberweisung zu begleichen.

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Artikel 4. Kategorien der Preise

Die digitale Transformation von Unternehmen umfasst sehr konkrete und dennoch sehr unterschiedliche Realitäten, je nach öffentlicher und privater Organisation. Eine Teilnahme am "Swiss Digital HR Award" bedeutet, dass alle eingereichten Bewerbungen die  Anforderungen einer der beiden Kategorien erfüllen müssen:

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- KMU bis 400 Mitarbeiter mit Hauptsitz in der Schweiz;

- Grossunternehmen ab 400 Mitarbeitenden mit Hauptsitz in der Schweiz.

Artikel 5. Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen müssen innovativ und kreativ sein (Video- und Audiokapseln, Unternehmensgeschichten usw.). Jede Bewerbung muss von einem Personalverantwortlichen, einem Mitglied der Personalabteilung oder der Unternehmensleitung eingereicht werden. Die Jury übernimmt keine Verantwortung für Diebstahl oder Beschädigung der Dokumente und Medien, aus denen die Bewerbungsunterlagen bestehen.

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Artikel 6. Zeitplan

1. Phase: Start der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen;

2. Phase: Abschluss der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen;

3. Phase: Endgültige Einreichung der Bewerbungsunterlagen.

4. Phase: Pitch der Unternehmen vor den Mitgliedern der Jury, die sich aus Schweizer Innovationsexperten, Personalleitern und CEOs zusammensetzt.

5. Phase: Preisverleihungszeremonie mit 5-minütigem Pitch vor dem Publikum und den geladenen Gästen.

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Artikel 7. Jury und Beratungen

Die Zusammensetzung der Jury ist zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Verordnung nicht festgelegt. Die Mitglieder der Jury sind Vertreter von Schweizer Unternehmen, die sich nicht beworben haben. Sie sind zur strikten Geheimhaltung der Bewerbungen und der Debatten verpflichtet. Die Jury berät unter Ausschluss der Öffentlichkeit und die Gewinner werden bei der Preisverleihung bekannt gegeben. Die auf der Shortlist ausgewählten Kandidaten werden vor der Preisverleihung einzeln benachrichtigt und verpflichten sich, an der Preisverleihung teilzunehmen. Die Auswahl und die Preisverleihung können aufgezeichnet und ausgestrahlt werden.

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Artikel 8. Rechtsmittel
Gegen die Entscheidung der Jury kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.

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Artikel 9.  Werbung & Kommunikation

Im Rahmen der Veranstaltung ermächtigen die Kandidaten und Preisträger den Verein "Prix RH Numérique Suisse" dazu, ihre vollständigen beruflichen Kontaktdaten und die auf dem Bewerbungsformular angegebene nicht vertrauliche Beschreibung ihres Projekts im Rahmen von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem "Prix RH Numérique Suisse" zu veröffentlichen, ohne dass ein Recht geltend gemacht werden kann. Diese Bestimmung betrifft alle institutionellen und öffentlichen Kommunikationsmittel, wie zum Beispiel Dossiers, Pressemitteilungen, Websites, Videoaufnahmen und das White Paper, das im Rahmen des Preises verfasst und übermittelt wird. 

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Artikel 10. Kriterien für die Bewertung der Dossiers

Jede Bewerbung wird nach folgendem Schema geprüft:

Klarheit und Kreativität der Bewerbungsunterlagen
Verknüpfung mit strategischen und operativen Themen der vorgeschlagenen digitalen Lösung, respektive des Projekts
Das Projekt erfüllt einen geschäftlichen Bedarf und bringt einen anerkannten Mehrwert 
Digitale Dimension
Demonstration des innovativen Charakters des Projekts
Projektreife gemessen durch Ergebnis-KPIs
Soziale und nachhaltige Wirkung des Projekts auf das Unternehmen, die Arbeitgebermarke und die Mitarbeitenden
Freies Gesamtbewertungskriterium (coup de coeur)

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Artikel 11. Vertraulichkeit

Alle Jurymitglieder und Personen, die Zugang zu den im Rahmen des "Prix RH Numérique Suisse" eingereichten Unterlagen haben, verpflichten sich, die von den sich bewerbenden Unternehmen mitgeteilten Informationen vertraulich zu behandeln.

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Artikel 12. Geistiges Eigentum

Der Verein "Prix RH Numérique Suisse" ist Eigentümer dieser Website und besitzt die Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf die Inhalte, auf die Sie über diese Website zugreifen können, oder hat, sofern erforderlich, die entsprechenden Nutzungsgenehmigungen eingeholt.

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Artikel 13. Genehmigung

Der Verein "Prix RH Numérique Suisse" gewährt jedem Besucher eine eingeschränkte Lizenz, die es ihm erlaubt, den öffentlichen Inhalt dieser Website auf seinem Computer anzuzeigen, auszudrucken oder herunterzuladen, ausschließlich für nicht-kommerzielle oder persönliche Zwecke, unter der Bedingung, dass er den Inhalt nicht verändert und gegebenenfalls die Quelle angibt. Eine andere Nutzung ist nicht erlaubt.

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Artikel 14: Kommerzielle Nutzung der Marke "Prix RH Numérique Suisse".

Jegliche Nutzung zu kommerziellen Zwecken und/oder zur Erhöhung der Sichtbarkeit durch Dritte, die nicht Sponsoren, Partner oder Kandidaten des "Prix RH Numérique Suisse" sind, muss schriftlich per E-Mail bei den Organisatoren/innen beantragt und bestätigt werden. Jede nicht vorab genehmigte Nutzung der Marke "Prix RH Numérique Suisse" ist daher strengstens untersagt. 

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Artikel 15. Bestimmungen

Die Teilnahme am Preis setzt die vollständige und uneingeschränkte Annahme der vorliegenden Regeln und der souveränen Entscheidungen voraus, die die Jury oder die Organisationen zu ihrer Anwendung treffen.

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